Fisch ausnehmen & filetieren: Schritt für Schritt
Fisch verarbeiten – so geht's richtig
Schritt 1: Den Fisch betäuben und töten
Fische müssen laut Tierschutz-Schlachtverordnung unmittelbar vor dem Töten betäubt werden, und die Zeit zwischen Fang und Betäubung ist so kurz wie möglich zu halten. Betäuben: mit einem kräftigen Schlag mit dem Priest auf den Schädel direkt hinter den Augen. Danach sofort töten, z. B. mit dem Kehlschnitt zwischen den Brustflossen.
Schritt 2: Kiemen und Eingeweide entfernen
- Schneide entlang der Bauchseite von der Afteröffnung bis zur Kehle auf
- Entnimm die Eingeweide vorsichtig – die Gallenblase nicht beschädigen
- Entferne die Kiemen
- Spüle den Bauchraum gründlich mit kaltem Wasser aus
Schritt 3: Filetieren
- Messer hinter dem Kopf schräg bis auf die Wirbelsäule führen
- Mit langen Zügen entlang der Wirbelsäule bis zur Schwanzflosse schneiden
- Filet abheben, Bauchlammellen entfernen
- Gräten mit Pinzette herausziehen
Hygiene
- Fisch sofort kühlen – laut BZfE an der kältesten Stelle des Kühlschranks (0–4 °C)
- Am besten noch am selben Tag zubereiten (BZfE)
Tipp: Ein 20 cm Filetiermesser mit flexibler Klinge ist ideal.
Quellen
- Tierschutz-Schlachtverordnung: § 12, abgerufen am 05.10.2026
- Tierschutz-Schlachtverordnung: Anlage 1, abgerufen am 05.10.2026
- Bundeszentrum für Ernährung (BZfE): Fisch: Vom Einkauf in die Küche, abgerufen am 05.10.2026
Die Quellen belegen einzelne Angaben dieses Artikels. Die genannten Stellen haben den Artikel weder geprüft noch empfohlen.