Hering und Scholle: Angeln an Nord- und Ostsee
Hering und Scholle sind zwei der zugänglichsten Fische an der deutschen Küste. Der Hering kommt im Frühjahr in großen Schwärmen in Förden und Häfen; die Scholle lebt als Plattfisch auf sandigem Grund und lässt sich vom Strand, von der Mole oder vom Boot aus fangen.
Was du vorher klären musst
- Fischereischein: In Schleswig-Holstein gilt laut Landesmerkblatt im Regelfall die Fischereischeinpflicht – das Merkblatt nennt die Regeln für Binnen- und Küstengewässer. Urlauber können als Ausnahme einen befristeten Urlauberfischereischein erwerben. Dazu kommt die Fischereiabgabe. In anderen Bundesländern gelten eigene Regeln – vor dem ersten Wurf bei der zuständigen Behörde nachlesen
- Mindestmaße und Schonzeiten (Schleswig-Holstein, laut Merkblatt, Stand Februar 2026; gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse):
- Scholle: Nordsee 27 cm, Ostsee 25 cm; weibliche Schollen in der Ostsee vom 1. Februar bis 30. April geschont
- Hering: Nordsee 20 cm
- Dorsch: Die Freizeitfischerei auf Dorsch ist in der westlichen Ostsee laut Land Schleswig-Holstein auch 2026 verboten – Beifang sofort schonend zurücksetzen
- Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht eigene Mindestmaße (LALLF); dort ist für die Scholle ebenfalls 25 cm angegeben
Die Vorschriften ändern sich häufig. Vor jeder Saison den aktuellen Stand beim Land prüfen.
Hering angeln
- Zeit: Im Frühjahr, wenn die Heringe zum Laichen in die flachen Küstengewässer ziehen
- Ort: Hafenmolen, Brücken und Förden, wo die Schwärme vorbeiziehen
- Montage: Ein Heringsvorfach (Paternoster) mit mehreren kleinen, glitzernden Haken und einem Blei am Ende. Auswerfen, absinken lassen und in Zupfern einholen
- Beißen die Fische, hängen oft mehrere zugleich – nur so viele mitnehmen, wie du verarbeiten kannst
Scholle angeln
- Zeit: Vom späten Frühjahr bis in den Herbst
- Ort: Sandiger Grund vor Stränden und an Molen; vom Boot über Sandflächen
- Montage: Grundmontage mit Laufblei oder Buttlöffel, beködert mit Watt- oder Seeringelwurm
- Schollen ziehen gern ruhig ab – nicht zu früh anschlagen
Töten und Versorgen
Laut Merkblatt Schleswig-Holstein werden Plattfische wie die Scholle getötet, indem durch einen schnellen Schnitt die Wirbelsäule durchtrennt wird. Vorher muss der Fisch laut Merkblatt tierschutzgerecht betäubt werden. Gefangenen Fisch sofort kühlen. Roher Fisch hält laut BVL bei vier Grad etwa einen Tag im Kühlschrank.
In der Küche
- Durchgaren: Roher Fisch kann laut BVL lebende Parasiten enthalten, die über die Nahrungskette im Meer auch in den Hering gelangen. Gegart ist Fisch, wenn er undurchsichtig ist und sich mit der Gabel leicht zerteilen lässt
- Roh oder mariniert: Soll Fisch roh gegessen werden, muss er laut BVL einige Tage bei –20 °C eingefroren werden. Das gilt auch für selbst eingelegten Hering, der nicht erhitzt wird
- Hering: Gebraten, als Brathering oder geräuchert. Zum Räuchern siehe „Fisch heiß räuchern“
- Scholle: Klassisch in der Pfanne gebraten, zum Beispiel als „Finkenwerder Art“ mit Speck
Quellen
- Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Schleswig-Holstein: Merkblatt zur Ausgabe in Verbindung mit einem Urlauberfischereischein, Stand Februar 2026, abgerufen am 05.10.2026
- Land Schleswig-Holstein: Freizeitfischerei auf Dorsch in der westlichen Ostsee auch im Jahr 2026 verboten, abgerufen am 05.10.2026
- Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF): Mindestmaße/Schonzeiten, abgerufen am 05.10.2026
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Hygienischer Umgang mit Fisch, abgerufen am 05.10.2026
Die Quellen belegen einzelne Angaben dieses Artikels. Die genannten Stellen haben den Artikel weder geprüft noch empfohlen.